In einem ersten Schritt forderten wir die Verlage außergerichtlich auf, die falschen Behauptungen zurückzunehmen. In unseren Anschreiben haben wir ihre Darstellungen widerlegt und stattdessen die Tatsachen dargestellt, die Sie auch hier finden können: Stellungnahme
Die Hamburger Morgenpost hat am 20.04.10 durch ihre Rechtsanwälte uns gegenüber erklärt, dass sie unserer Unterlassungsaufforderung nachkommt und hat damit unserer Darstellung zugestimmt.
Der Berliner Kurier und der Mitteldeutsche Rundfunk reagierten beide auf unser außergerichtliches Schreiben erst ablehnend und hielten an ihrer Darstellung fest. Damit waren wir gezwungen, die Angelegenheit vor das Berliner Landgericht zu bringen. Das Landgericht hat vor allem wegen der Dringlichkeit der Sache und der Schädigung, die unserem Verein daraus entstehen kann, eine Einstweilige Verfügung sowohl gegen den Berliner Kurier, als auch gegen den MDR erlassen, dass sie ihre Darstellungen nicht wiederholen dürfen und aus allen Veröffentlichungen entfernen müssen.
Sollten sie dem nicht nachkommen, müssen sie ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € zahlen!
Am 23. April 2010 hat das Landgericht Berlin auch eine einstweilige Verfügung gegen das Magazin FOCUS erlassen. Diese einstweilige Verfügung bestätigte das Landgericht schließlich durch Urteil am 16. Dezember 2010 dahingehend, dass der Focus nicht behaupten darf, es wären Spendengelder verschwunden oder „nicht angekommen“.
Wir waren schon von Anfang an sicher, dass wir diese Auseinandersetzungen nur gewinnen können, da diese Verlage schlicht Unwahrheiten verbreitet haben.
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