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Erfolge gegen die falschen Vorwürfe in den Medien!

 


Nach einer Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten beschloss der Vorstand von BOS Deutschland, gegen das Magazin Focus, die Hamburger Morgenpost, den Berliner Kurier und den Mitteldeutschen Rundfunk als Herausgeber des Magazins Brisant rechtliche Schritte einzuleiten.


http://www.bos-deutschland.de/aktuelles/gfx/bos_paragraph.jpgIn einem ersten Schritt forderten wir die Verlage außergerichtlich auf, die falschen Behauptungen zurückzunehmen. In unseren Anschreiben haben wir ihre Darstellungen widerlegt und stattdessen die Tatsachen dargestellt, die Sie auch hier finden können: Stellungnahme

Die Hamburger Morgenpost hat am 20.04.10 durch ihre Rechtsanwälte uns gegenüber erklärt, dass sie unserer Unterlassungsaufforderung nachkommt und hat damit unserer Darstellung zugestimmt.

Der Berliner Kurier und der Mitteldeutsche Rundfunk reagierten beide auf unser außergerichtliches Schreiben erst ablehnend und hielten an ihrer Darstellung fest. Damit waren wir gezwungen, die Angelegenheit vor das Berliner Landgericht zu bringen. Das Landgericht hat vor allem wegen der Dringlichkeit der Sache und der Schädigung, die unserem Verein daraus entstehen kann, eine Einstweilige Verfügung sowohl gegen den Berliner Kurier, als auch gegen den MDR erlassen, dass sie ihre Darstellungen nicht wiederholen dürfen und aus allen Veröffentlichungen entfernen müssen.
Sollten sie dem nicht nachkommen, müssen sie ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € zahlen!

Am 23. April 2010 hat das Landgericht Berlin auch eine einstweilige Verfügung gegen das Magazin FOCUS erlassen. Diese einstweilige Verfügung bestätigte das Landgericht schließlich durch Urteil am 16. Dezember 2010 dahingehend, dass der Focus nicht behaupten darf, es wären  Spendengelder verschwunden oder „nicht angekommen“.

Wir waren schon von Anfang an sicher, dass wir diese Auseinandersetzungen nur gewinnen können, da diese Verlage schlicht Unwahrheiten verbreitet haben.


 

Hier können Sie die jeweiligen Einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Berlin sowie das endgültige Urteil abrufen. ("EV" steht für "Einstweilige Verfügung").

 

 

13. April 2010
EV gegen die Berliner Verlag GmbH.
Falsche Behauptungen werden
untersagt.

 

15. April 2010
EV gegen den Mitteldeutschen Rundfunk MDR. Falsche Behauptungen werden untersagt.

 

22. April 2010
EV gegen den FOCUS Verlag. Falsche Behauptungen werden untersagt.

 
     

22. April 2010
Einstweilige Verfügung. Der Berliner Verlag muss eine Gegendarstellung veröffentlichen.

 

27. April 2010
EV gegen den Gong Verlag. Falsche Behauptungen werden untersagt.

 

6. Mai 2010
EV gegen die Freizeitwoche GmbH. Falsche Behauptungen werden untersagt.

 
 
 
         

11. Mai 2010 Das Langericht Berlin verkündet unter dem Geschäftszeichen
27 O 332/10 das endgültige Urteil zugunsten von BOS Deutschland e.V.

         
           
 
           
     

20. April 2010 (Schreiben an BOS)
Die Hamburger Morgenpost bestätigt, bestimmte falsche Aussagen über BOS zukünftig zu unterlassen.

 

7. Mai 2010 (Schreiben an BOS) Der Mitteldeutsche Rundfunk bestätigt die Rechtmäßigkeit der EV.

 

12. Mai 2010 (Schreiben an BOS)
Der Berliner Verlag bestätigt die Rechtmäßigkeit der EV.

 
   
       

25. Mai 2010
(Schreiben an BOS)
Die Freizeitwoche GmbH
bestätigt die Rechtmäßigkeit der EV.

 

20. Dez 2010

Urteil Landgericht Berlin

FOCUS

     
 
All documents have been translated into English and can be provided upon request.  
   


Ihr BOS-Team